Eigenbewertung der kleingärtnerischen Nutzung in der KGA „Alt-Karow“ e.V.

Warum?

Nach jedem Pachtvertrag, dem Bundeskleingartengesetz sowie der Gartenordnung 2024 des Verpächters sind jede Kleingärtnerin und jeder Kleingärtner verpflichtet, mindestens 1/3 seiner Parzelle kleingärtnerisch zu nutzen. Das heißt, dass Gartenprodukte wie Obst und Gemüse angebaut werden.

Der Vorstand hat dies im Auftrag des Verpächters im Rahmen von jährlichen Gartenbegehungen zu überprüfen und dem Verpächter die Nutzung nachzuweisen. Die Begehungen und die Sicherstellung der kleingärtnerischen Nutzung haben auch für den Erhalt der KGA eine hohe Relevanz, wie aktuelle Verfahren des Bezirksverbandes gegen Grundstückseigentümer zeigen. Die Begehungen finden daher in unserem eigenen Interesse statt, um im Zweifelsfall den Nachweis über die kleingärtnerische Nutzung erbringen zu können.

Diese Begehungen sind zeitaufwendig, manchmal mit Diskussionen und durch Nachmessungen während der Begehung mit Wartezeiten für das Begehungsteam verbunden. Aus diesem Grund gibt es nun einen einfachen Bewertungsbogen, auf dem jeder Pächter in Ruhe im Vorfeld der Begehung auf Basis der Gartenordnung seine angebauten Gartenprodukte, Obstgehölze etc. eintragen und die tatsächlich kleingärtnerisch genutzte Fläche ermitteln kann.

In einer Skizze der Parzelle werden die Beete, Gehölze sowie Sonderflächen u. w. eingetragen und dem Begehungsteam vor der Begehung bearbeitet und ausgehändigt. Dann wird die Eigenermittlung stichprobenartig überprüft und eventuell Auflagen festgelegt. Mit diesem Verfahren der Eigenbewertung erhoffen wir uns eine effektive und zeitsparende Durchführung der Gartenbegehungen.

Wie?

Jedem Pächter wird ein Bewertungsbogen ausgehändigt oder unten selbstständig heruntergeladen. Dort werden zuerst die Parzellennummer und die Pachtfläche gemäß Pachtvertrag (ohne Gemeinschaftsflächen und Böschung) eingetragen. Je nach Formular wird die vorgeschriebene kleingärtnerische Nutzfläche automatisch errechnet oder muss selbst eingetragen werden (Pachtfläche dividiert durch 3). Bei den einzelnen Anpflanzungen wird dann die Anzahl der Obstgehölze, Beeren etc., die auf der Parzelle angebaut werden, eingetragen. Wichtig hierbei ist, nur in die leeren, grau unterlegten Felder einzutragen. Es sind bei Sträuchern und Obstgehölzen die Gesamtanzahl und bei den übrigen Aufzählungen (Beete, Hochbeete etc.) die Gesamtfläche (also Fläche Beet 1 + Fläche Beet 2) zusammengerechnet für die jeweilige Flächenart einzutragen. Die Angabe der Einheit m² erfolgt beim selbstermittelnden Formular automatisch. Hier sind nur die Zahlen für die m² einzutragen. Blumenbeete werden nur bewertet, wenn einjährige Sommerblumen angebaut sind (Tangetes, Sonnenblumen, Bienenweide etc.). Es sind die jeweiligen maximalen Flächen und die Hinweise auf dem Formular zu beachten. Zum Schluss kann jeder Pächter seine tatsächlich kleingärtnerisch genutzte Fläche berechnen, indem er die Anzahl der eingetragenen Gehölze/Flächen mit den Grundwerten aus der Gartenordnung multipliziert. Die Differenz aus den Summen der SOLL-Flächen und der IST-Flächen ergibt den kleingärtnerisch fehlenden oder überschüssigen Flächenanteil, wobei es kein „zu viel“ der kleingärtnerischen Nutzung geben kann. Bei dem selbstermittelnden Formular werden die Einzelsummen und die Gesamtsumme der kleingärtnerischen Flächen selbstständig ermittelt. Abschließend wird eine Skizze erstellt, in der die einzelnen Elemente eingetragen werden. Die Anleitung mit einem Beispiel ist unten zum Download zu finden.

Bei Fragen stehen wir euch gern zur Verfügung.
Euer Vorstand