Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

nachfolgend ein Angebot des NABU Berlin, der zum 25. Naturschutztag am Samstag, den 21. Februar 2026 einlädt.

Thema: „Natur findet Stadt: Artenschutz vor der Haustür“

Beste Grüße
Euer Vorstand

Information zur Grundsteuer / Grundsteuerrückerstattung 2025

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

aufgrund der in Berlin geltenden Änderungen bei der Besteuerung von Kleingartenflächen erstatten wir euch die mit der Frühjahrsrechnung 2025 gezahlte Grundsteuer.

Die Erstattung erfolgt automatisch mit der Herbstrechnung 2025 und wird von dieser abgezogen. Diese Verrechnung erleichtert uns die Bearbeitung.

Zur Erklärung:

Kleingärten, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen und deren Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von maximal 24 m² aufweisen, werden nach der Grundsteuer A behandelt – und profitieren somit von der aktuellen Änderung.Für größere Gebäude (über 24 m²) gilt weiterhin die Grundsteuer B. In solchen Fällen müsste theoretisch eine eigene Steuernummer beantragt und eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Grundsteuer A (Land-/ Forstwirtschaft & Kleingärten) entfällt künftig in Berlin.

Grundsteuer B betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke – also auch Lauben über 24 m².

Grundstücke auf denen sich Kleingartenflächen befinden werden in Berlin nun mit einem Hebesatz von 0 % belegt – das bedeutet faktische Steuerbefreiung. Diese Entscheidung ist keine politische „Belohnung“ für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, sondern eine praktische Maßnahme, weil der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum erzielten Steueraufkommen steht.

Bitte beachtet:

Nicht alle privaten Grundstücks- oder Laubeneigentümer haben bereits einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Ein bestehender Bescheid bleibt rechtlich wirksam, bis er offiziell aufgehoben wird!

Wichtig:

Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die bislang selbst Grundsteuer für ihre Laube gezahlt haben, müssen sich eigenständig an das zuständige Finanzamt wenden, um die neue Regelung zu klären. Diese Angelegenheit ist getrennt von der Grundsteuer, die über den Verein abgewickelt wurde. Für alle anderen – also jene, die bislang keine eigene Grundsteuer gezahlt haben – ändert sich nichts, außer dass künftig keine Berechnung mehr durch den Verein erfolgt und diese Steuer entfällt. Unsere Ausführungen setzen natürlich voraus, dass jeder bisher korrekt und entsprechend seiner individuellen Voraussetung zur Steuer veranlagt wurde und richtige Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht hat bzw. bei diesem angemeldet ist.

Liebe Grüße

Euer Vorstand